Besonderheiten für Rollstühle, die elektrisch betrieben werden
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Elektrorollstühle nur dann, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu sechs Stundenkilometern nicht überschreiten. Dies hat versicherungsrechtliche Gründe. Theoretisch können elektrische Rollstühle bis zu zehn Stundenkilometer schnell fahren. Bei diesen schnelleren Elektrorollstühlen „greift“ in Schadensfällen allerdings die private Haftpflichtversicherung des Nutzers nicht mehr, sondern es muss eine private Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, vergleichbar mit der für ein Mofa oder ein Elektrofahrrad.